Bereits im Jahr 2008 fasste der Eichgrabener Gemeinderat unter Bürgermeister Groiss den einstimmigen Beschluss, dass u.a. auf einer Kleinstparzelle (700 m²) maximal ein Wohngebäude (Haus) mit max. 2 Wohneinheiten (Wohnungen) errichtet werden darf.
Dies mit dem Ziel Eichgraben vor einer kleinkarierten Verhüttelung zu bewahren. Beispiel………….click auf das Bild zum Vergrößern