Ortsbild

Schwarzgründe
Wir wandern weiter und sehen am Talboden angelangt die Siedlungshäuser zwischen Distelweg und Schießstättenstraße. Im Jahr 1989 wollte hier eine parteinahe Wohnbaugenossenschaft zwei mächtige Wohnblöcke teilweise im Hochwassergebiet Schwarzgründe errichten. Die von uns unterstützten Umlandbewohner brachten den Fall bis zum Höchstgericht und siegten im Jänner 1996. Die Baubescheide wurden aufgehoben, denn das dem Bauverfahren zu Grunde liegende Ortsbildgutachten (das legendäre verbogene Bananengutachten über die Ortsbildbeeinträchtigung) war gelinge gesagt mangelhaft und daher rechtswidrig. Die zwei ortsbildzerstörenden Wohnblöcke durften nicht errichtet werden.

Annenhofallee
Wenn man von der Hauptstraße vor dem Gasthaus Hack nach links abbiegt, kommt man in die Annenhofstraße. Nach ca. 50 m durchschreitet man die herrliche Annenhofallee. Dieser prächtige Baumbestand wurde von den verantwortlichen Gemeindemanagern 1980 als „unvertretbare Verkehrsbehinderung“ bewertet. Die Liquidation war bereits angeordnet worden. Unsere Organisation konnte im Zusammenwirken mit den Anrainern erreichen, dass die Naturschutzbehörde diese ortsbildgestaltende Allee am 21. April 1982 zum Naturdenkmal erklärte.

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