Weshalb diese unerwünschte Entwicklung in Eichgraben bald Realität werden könnte?
Mit dem § 16(5) des Niederösterr. Raumordnungsgesetzes möchte der Landesgesetzgeber u.a. sicherstellen, dass die traditionellen niederösterreichischen Siedlungsgärten weder kleinkariert verhüttelt oder mit städtischen Wohnblöcken zubetoniert werden. Vom Villenort zur Schrebergartensiedlung weiterlesen